Familienrecht in Emmendingen und Umgebung

Rechtsberatung für Familienrecht

Sind Sie auf der Suche nach einem Anwalt für Familienrecht in Emmendingen oder Umgebung? Wir verstehen die emotionalen und rechtlichen Herausforderungen, die mit familienrechtlichen Fragen einhergehen, und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Trennungen, Ehescheidungen, Sorgerechtsfragen, Umgangsfragen und Unterhaltsansprüche. Rechtsanwalt Förderer ist Ihr Ansprechpartner und unterstützt Sie in allen Aspekten des Familienrechts.

Wie wir Ihnen im Familienrecht helfen können:

Unsere Kanzlei in Emmendingen bietet eine umfassende Beratung und Vertretung im Bereich des Familienrechts:

  • Ehescheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Vermögens-auseinandersetzung
  • Zugewinnausgleich
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • Haushaltsgegenstände
  • Sorgerecht
  • Umgang
  • Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgen-vereinbarungen
Wir begleiten Sie von der Erstberatung über die außergerichtliche Vertretung und Verhandlung bis hin zur Vertretung vor Gericht. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen im Familienrecht optimal zu vertreten und ein bestmögliches Ergebnis für Sie zu erreichen.

Benötigen Sie rechtliche Beratung im Familienrecht in Emmendingen?

Kontaktieren Sie uns jetzt.

Adresse

Kandelstr. 65,
79312 Emmendingen

Kosten im Familienrecht

Die Kosten im Familienrecht ergeben sich aus dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit. Beispielsweise ist bei einer Scheidung für den Gegenstandswert das Einkommen sowie das Vermögen der Ehegatten bei Einleitung des Scheidungsverfahrens maßgeblich. Wir bieten eine transparente Kostenstruktur und informieren Sie gerne über die anfallenden Gebühren.

Weitere Informationen zu

Weitere Informationen zu unseren Gebühren erhalten Sie hier.

Was ist bei einer Trennung zu beachten?

Bei einer Trennung gilt es mehrere Aspekte zu beachten. Zunächst kann es Streit darüber geben, wer in der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus verbleibt und wer auszieht. Zudem könnte Ihnen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt zustehen, wenn Ihr Ehepartner/ Ihre Ehepartnerin ein höheres Einkommen erhält. Sollte es gemeinsame Kinder geben, so können Sie für diese, wenn die Kinder bei Ihnen wohnen, Kindesunterhalt verlangen. Auch können sich Fragen zum Sorgerecht und zum Umgang mit den gemeinsamen Kindern ergeben.

Was ist bei einer Scheidung zu beachten?

Mit einer Scheidung gehen weitere Aspekte einher, welche unbedingt bedacht werden müssen. Zunächst wird in den meisten Fällen mit der Scheidung auch der Versorgungsausgleich durchgeführt, Hier werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften aufgeteilt. Zudem muss das in der Ehezeit erworbene Vermögen, insbesondere Immobilien, auseinandergesetzt werden. Letztlich besteht die Möglichkeit, dass ein Ehegatte gegen den anderen für die Zeit nach der Scheidung einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleich hat.

 

Rechtsanwalt Förderer berät Sie umfassend zum Thema Ehescheidung und Folgesachen und steht Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zur Seite. Vereinbaren Sie einen Termin.

Ist eine Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt möglich?

Es besteht die Möglichkeit, dass eine Scheidung mit einem Rechtsanwalt vollzogen wird, wenn neben der Scheidung nur der Versorgungsaugleich durchgeführt wird. Dies wird oftmals aus Kostengründen angestrebt. Zu Bedenken ist hierbei, dass der beauftragte Rechtsanwalt nur einen Ehegatten vertritt und nicht beide. Ein Ehegatte ist bei der Scheidung folglich nicht anwaltlich vertreten. Diese Variante bietet sich an, wenn sich die Ehegatten scheiden lassen wollen und keine weiteren Scheidungsfolgen zu regeln sind oder sich über die Scheidungsfolgen (wie beispielsweise Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn) einig sind. In diesem Zusammenhang besteht im Vorfeld der Scheidung die Möglichkeit einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung. Eine solche kann sich insbesondere anbieten, wenn ein Ehegatte eine gemeinsame Immobilie gegen Ausgleichszahlung an den anderen Ehegatten übernimmt.

Hat eine Trennung oder Scheidung unmittelbare Auswirkungen auf das Sorgerecht der gemeinsamen Kinder?

Eine Trennung oder Scheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Sorgerecht. Bestand in der intakten Ehe gemeinsames Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, so gilt dies auch nach der Trennung bzw. Scheidung. Sind sich die Eltern bezüglich einzelner Entscheidung uneinig, so kann die Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge sinnvoll sein. Oftmals geht es hier um den Aufenthaltsort des Kindes. Die Übertragung der gesamten elterlichen Sorge auf einen Elternteil kann hingegen in Betracht kommen, wenn eine Kommunikation zwischen den Eltern nicht mehr möglich ist und dadurch wichtige Entscheidungen über die Angelegenheiten des Kindes nicht getroffen werden können. Bei all diesen Entscheidungen steht das Kindeswohl im Vordergrund.