Horst Kaltenbach

Rechtsanwalt

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • allgemeines Zivilrecht

Rechtsanwalt Kaltenbach gehörte zum ersten Jahrgang, der in Waldkirch das Abitur absolvieren durfte. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg folgte das Referendariat in Waldkirch und beim Landratsamt Emmendingen.


Nach Erhalt des zweiten juristischen Staatsexamens trat Rechtsanwalt Kaltenbach sofort in die Tätigkeit als Rechtsanwalt ein.


Mittlerweile kann Horst Kaltenbach mit Stolz auf 50 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt zurückblicken. Er war dabei lange Zeit auf dem Gebiet des Zivilrechts und des Verkehrsschadensrechts tätig. Heute operiert Rechtsanwalt Kaltenbach überwiegend auf dem Gebiet des Erbrechts.

Dieses umfasst Themen wie Erbfolgenklärung, Begleitung bei der Erbauseinandersetzung unter Berücksichtigung aller Tücken der Erbengemeinschaft, die Regelung und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen aber auch beratende Tätigkeiten, wie zum Beispiel die Überprüfung und Gestaltung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen. Hierbei geht Rechtanwalt Kaltenbach auf detaillierte Gestaltungswünsche seiner Mandanten ein und hilft ihnen die Fallstricke des Erbrechts zu umgehen.


In die Kommunalpolitik in Waldkirch hat er sich 22 Jahre als Stadtrat, davon viele Jahre als Fraktionssprecher eingebracht. Privat ist Rechtsanwalt Kaltenbach ein großer Liebhaber klassischer Musik, spielte das Waldhorn bei der Stadtmusik Waldkirch und dem Kirchenorchester Waldkirch, im familiären Kreis bis heute die Geige.